Zurückhaltendes Wesen: Johann Nepomuk Zwerger (1796–1868); Bildnisbüste Johann Friedrich Städel, 1829; Marmor; Städel Museum, Frankfurt am Main; Foto: Städel Museum

Vom Zimt und Indigo zu den Gulden

Johann Friedrich Städel (1728–1816) trat beruflich zunächst in die Fußstapfen seines Vaters und war als Spezereienhändler tätig. Sein Sortiment umfasste Gewürze, Südfrüchte, Viktualien (Lebensmittel), Fettwaren und Öle sowie Farb- und Gerbstoffe. Erst später wechselte er ins Bankiersgeschäft.

Zurückhaltendes Wesen

Der Frankfurter Sammler Johann Isaak von Gerning gibt in seiner 1800 publizierten „Skizze von Frankfurt“ einige Hinweise auf die Persönlichkeit Städels: „Herr Johann Friedrich Städel ist Banquier, aber keiner von den gewöhnlichen Wechselgeschöpfen, die ihre Nebenstunden mit prahlenden Gastmahlen und Gesellschaftsprunke verschwenden. Dieser kaufmännische Weise schmückt sie in freundlicher Stille mit Früchten der Kunst und des Wissens aus.“

„Are you lonesome tonight?“

Städel war bis zu seinem Tod Junggeselle.

Der erste Standort des Städel am Roßmarkt in Frankfurt aus einem Panorama von Karl Peter Burnitz, um 1860, © Historisches Museum Frankfurt

Raum für die Kunst

Städels Kunstsammlung war damals in seinem Wohn- und Geschäftshaus am zentral gelegenen Rossmarkt in Frankfurt untergebracht. Dort präsentierte er seine Werke auf rund 400 Quadratmetern  im ersten und zweiten Geschoss des Vorderhauses. Zu Lebzeiten führte der Hausherr noch persönlich durch seine Sammlung.

Mundpropaganda

Städels Sammlung war überregional bekannt. Kunst- und bildungsinteressierte Bürger wie Johann Wolfgang von Goethe oder Johanna Schopenhauer empfahlen den Besuch wärmstens. 1803 notierte Carl Gottlieb Horstig: „Städels Sammlung […] verdient von einem jeden Freunde der Kunst besucht und wieder besucht zu werden.“

Früher Anwärter auf die „Forbes“-Liste

Im beginnenden 19. Jahrhundert zählte Johann Friedrich Städel zu den drei reichsten Bürgern Frankfurts.

Pioniergeist

Mit der Städelschen Stiftung trat erstmals ein Bürger als Initiator eines Kunstmuseums auf. Die anderen öffentlich zugänglichen Kunstsammlungen im 18. und frühen 19. Jahrhundert, etwa in Kassel, Düsseldorf und München, waren in fürstlichem oder königlichem Besitz.

Rechtliches Neuland: Der Stiftungsbrief von Johann Friedrich Städel, 1815; © Stadtarchiv Frankfurt am Main

Rechtliches Neuland

Städels Idee, eine Stiftung als Universalerben einzusetzen, die erst nach seinem Tod in Kraft tritt, offenbarte eine Gesetzeslücke: Erst 1896 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraph 84 (der sogenannte Städel-Paragraf) geregelt, dass auch noch nicht existierende juristische Personen erbberechtigt sind.

 Porträtscheuer Bildersammler

Die Beteiligten am nach Städels Tod gegründeten Kunstinstitut hatten in den 1820er-Jahren Schwierigkeiten, eine Büste des Stifters in Auftrag zu geben, da er „sich niemals hatte abbilden lassen“.

Entstand nach seinem Ableben: Porträt Johann Friedrich Städel, um 1850 (?); Johann David Passavant (zugeschrieben); Bleistift auf Büttenpapier, 394 mm x 250 mm; Städel Museum, Frankfurt am Main; Foto: Städel Museum

Sorgsamer Arbeitgeber

In seinem Testament vererbte Johann Friedrich Städel seinen Bediensteten Geld. Darüber hinaus schrieb er zusätzlich zur Unterkunft auch ihr Gehalt samt jährlicher Gehaltserhöhung fest, solange die Verwaltung mit ihnen zufrieden sein würde.

Einsatz für Geschlechtergleichheit in der Bildung

Städel verfügte in seinem Testament den kostenlosen Kunstunterricht im Städelschen Kunstinstitut gleichermaßen für Mädchen und Jungen. Damit war er seinen Zeitgenossen weit voraus, denn dieser Wunsch wurde erst Ende des 19. Jahrhunderts umgesetzt.